Sitzung 16.11.2017
Unser Abstimmungsverhalten
1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 24. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 17. Oktober 2017:
Unsere Einwände bzw. Ergänzungen sowie jene von Marko Schoder wurden nicht im Protokoll berücksichtigt. Eingebracht wurden folgende Änderungswünsche:
- Die namentliche Nennung der Gegenstimmen
- Zu den Wasserleitungen: Die Punkte, weshalb wir nicht für den Kauf waren, werden nicht erwähnt und in zwei Sätzen zusammengefasst. Den Ausführungen des Bürgermeisters wird wesentlich mehr Raum geschenkt. Es ist für einen Außenstehenden nicht nachvollziehbar, welche Argumente wir gegen den Kauf eingebracht haben.
- Vortrag Manuel Bitschnau: Wo ist die Passage über Qualitätstourismus? Es wird so dargestellt, als hätte er ¾ des Vortrages über gewerbliche Betten gesprochen.
Wir haben gegen die Genehmigung des Protokoll gestimmt. Auch die Einwände der Opposition sollen Platz finden. Eine namentliche Nennung der Gegenstimmen legt das Abstimmungsverhalten der einzelnen Gemeindevertreter offen und sorgt somit beim Leser der Niederschrift für Klarheit.
2. Entscheidung zum Antrag der Pfarre Vandans vom 30. Oktober 2017 um Gewährung eines „Stromkostenbeitrages“ für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2017.
Wir haben für die Gewährung eines Stromkostenbeitrages gestimmt.
3. Beschluss einer Resolution zum Pflegeregress
Wir haben dem Beschluss zugestimmt. Die Kosten können nicht auf Länder und Gemeinden abgewälzt werden.
4. Verkauf von „abfallenden“ Flächen entlang der Rellstalstraße: Festlegung der Verkaufsbedingungen.
Die Gemeinde wird mit den Anrainern in Kontakt treten. Verkaufsbedingungen wurden keine festgelegt.
5. Projekt 2017 – Rellsbach Überlauf: Übernahme eines Interessenbeitrages in Höhe von 10 % sowie der Verpflichtung, die Instandhaltung der fertiggestellten Bauten im Verhältnis der Beitragsleistung zu übernehmen.
Wir haben gegen die Übernahme der Kosten gestimmt. Das Projekt „Rellsbach Überlauf“ wird erst dann zwingend notwendig, wenn das REK Innerbach (räumliches Entwicklungskonzept) umgesetzt wird. Diese wurde von der Gemeindevertretung noch nicht genehmigt. Weiters können wir – auch wenn der Bürgermeister das Projekt als „einmalige Gelegenheit“ benennt – in der schwierigen finanziellen Lage nicht ständig auf „Schnäppchenkauf“ gehen. Jegliche Projekte sollen ausgiebig geprüft und der Reihe nach abgehandelt werden.
6. Entscheidungen zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau vom 13. Oktober 2017 bzw. Kenntnisnahme derselben
Den Empfehlungen wurde zugestimmt.
7. Genehmigung einer neuen Verordnung über den Anschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage (Wasserleitungsverordnung)
8. Stellungnahme
9. Berichte und Allfälliges